Die VAVOYA Hausverwaltung ist Ihr professioneller Partner in Augsburg für WEG- und Mietverwaltungen. Die VAVOYA Hausverwaltung kümmert sich u.a. um eine ordnungsgemäße Buchhaltung, verständliche Nebenkostenabrechnungen, fachgerechte Beseitigung von Mängeln. Dabei wird auch auf eine umfassende und fachliche Beratung des Beirats, der Wohnungseigentümer und aller anderen Beteiligten Wert gelegt.

Aktuelles

Beschlussfassung und Versammlung unter Corona Auflagen

Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona Pandemie betreffen nicht nur die Arbeitswelt, sondern auch alle sozialen Kontakte bis in den privaten Bereich hinein. Damit wurde es in den letzten Monaten für WEG-Eigentümer schwieriger ihre Gemeinschaft mit Leben zu füllen.

Die „Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (12. BayIfSMV) (gültig bis 28.03.2021) setzt den Rahmen für das tägliche Leben aller. Dabei sind u.a. das allgemeine Abstandsgebot von 1,5 m zwischen Personen, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die allgemeine Ausgangsbeschränkungen und eine ausreichende Belüftung zu beachten. Im privaten Bereich werden Kontakte auf 2 Haushalte und maximal 10 Personen (über 14 Jahren) beschränkt.

Örtliche Maßnahmen und ergänzende Anordnungen können von den örtlichen Kreisverwaltungsbehörden erlassen werden.

Angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen und des Infektionsgeschehens ist die Durchführung einer Eigentümerversammlung momentan mit hohen Hürden verbunden. Abhängig von der zukünftigen Entwicklung, können hoffentlich Versammlungen ab dem 2. Quartal 2021 durchgeführt werden. Eine WEG kann auch ohne persönlichen Kontakt aller für einige Zeit funktionieren.

Bleiben Sie gesund!

WEG-Reform auf dem Weg

Das Bundeskabinett hat Ende März 2020 dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Wohneigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Anfang Mai 2020 hat der Bundestag in der ersten Lesung über das Gesetz beraten. Seit Dezember 2020 ist das geänderte WEG nun in Kraft getreten.

Die Änderungen des WEG zielen u.a. auf folgende Punkt ab: vereinfachte Beschlüsse zu Sanierungen und Modernisierungen, Verwalterbefugnisse im Innen- und Außenverhältnis, vereinfachte Beschlussfassung der WEG-Versammlung, Führung einer Beschlusssammlung, Anpassung des Schriftformerfordernisses bei Versammlungen und Beschlüssen, Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung und Voraussetzungen zur Entziehung des Wohnungseigentums.

Das WEG kommt damit nicht nur den Forderungen nach Barrierefreiheit, energetischer Sanierung, der Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz nach, sondern trägt auch der Entwicklung der modernen Telekommunikation Rechnung.

Gerne informiere ich Sie über die praktischen Auswirkungen der Änderungen in der WEGVerwaltung in einem persönlichen Gespräch.